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Familienhebamme
Familienhebammen in Sachsen-Anhalt - Das Projekt

Wie sind die Rahmenbedingungen für das Projekt?
Seit Anfang 2006 setzt das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales von Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landeshebammenverband das Projekt „Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt“ um, das eine modularisierte, praxisreflektierende Weiterbildung von 260 Std. umfasst. Seit 2006 wurden bis Ende 2008 insgesamt 33 Hebammen für ihr erweitertes Tätigkeitsfeld qualifiziert; eine qualifizierte Familienhebamme ist 2009 von einem anderen Bundesland dazugekommen. Für das 2010 ist eine weitere Qualifizierung von Hebammen zur Familienhebamme geplant.

Die Familienhebammen werden – neben den laut Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V  bis zur 8. Lebenswoche abrechnungsfähigen Leistungen  – gesundheitlich vulnerable Frauen bzw. belastete Familien bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes besuchen. Die Leistungsvergütung für diese zusätzliche Dienstleistung wird durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt im Umfang von bis zu 10 Stunden. pro Woche pro Familienhebamme sichergestellt.

Welche Kinder gelten als besonders gefährdet hinsichtlich
einer Kindesvernachlässigung und eines potenziellen Missbrauchs?

Welche Familien gelten diesbezüglich als besonders vulnerabel
und durch ungünstige psychosoziale Gegebenheiten als besonders belastet?

Sehr hohes Risiko

  • Mutter/Vater mit eingeschränkter Fähigkeit in der Alltagsbewältigung:   
    z.B. keine regelmäßigen Mahlzeiten für das Kind/die Kinder,
    Vernachlässigung von Aufgaben im Haushalt, der Hygiene …
  • Mutter/Vater zeigt Anzeichen für Überforderung/ Hilflosigkeit
  • Mutter/Vater beschreibt Gefühl oder Eindruck, vom Kind abgelehnt zu werden
  • Mutter/Vater zeigt Anzeichen für mangelnde Annahme des Kindes und für Vernachlässigung seiner Versorgung
  • mindestens ein Kind der Mutter in Obhut genommen, in Pflege oder adoptiert
  • schwieriges Kind oder Schreibaby
  • Mutter/Vater mit Suchtproblemen: Alkohol-, Drogenkonsum (illegal, Methadon)
  • erhebliche Konflikte in Partnerschaft/Familie und mangelnde Fähigkeit zur Problemlösung
  • Gewalterfahrung durch Partner/Familienangehörige/Freunde
  • mangelndes Wissen über soziale, gesundheitsbezogene Inhalte:
    Gesundheitssystem, Beratungsstellen, Ausländerbeauftragte, Ämter, ...
    keine Antragstellung auf öffentliche Hilfen
  • Mutter/Vater mit psychischer Erkrankung bzw. psychiatrischer Vorbehandlung:
    Depression, Psychose, Schizophrenie, Angstzustände, ...
    (in Behandlung, nach stationärer Entlassung)

Hohes Risiko

  • minderjährige Mutter: ≤ 18 Jahre zum Zeitpunkt der Geburt, Schülerin, Auszubildende
  • unerwünschte Schwangerschaft
  • Mutter mit Heimerziehung oder mit mehrfach wechselnden Hauptbezugspersonen aufgewachsen
  • Gewalt/Vernachlässigung/Misshandlung in der Herkunftsfamilie
    (körperliche/psychische/sexuelle Übergriffe oder Gewalterfahrungen in Kindheit)
  • in Einrichtung lebende Schwangere/Mutter (z.B. Frauenhaus)
  • Schwangere/ Mutter ≤ 20 Jahre mit zusätzlichem Kleinkind unter 2 Jahren
  • traumatische Erfahrung (z.B. bei Geburt)
  • verwitwete Mutter oder in Trauer befindlich (z.B. nach Totgeburt, Verlust einer nahestehenden Person)
  • Schwangere/Eltern mit 4 oder mehr Kindern unter 10 Jahren

Mäßiges Risiko

  • geringer sozio-ökonomischer Status oder finanzielle Notlage
    (z.B. arbeitslos, von Sozialhilfe/ Harz IV abhängig, überschuldet)
  • geringer Bildungsstand (Sonderschule, kein qualifizierender Schulabschluss, keine Ausbildung)
  • allein erziehende/r Mutter/Vater
  • Migrantin und/oder Analphabetin: mangelnde Deutschkenntnisse (sprachliche Isolation)
  • mangelnde/ keine soziale Unterstützung (soziale Isolation)
  • Kind mit besonderen oder erhöhten Fürsorgeanforderungen:
    Frühgeborenes, Mehrlinge, Behinderung, chronische Erkrankung ,…
  • Nikotinkonsum >20 Zigaretten am Tag
  • körperliche Behinderung der Mutter

Sehr hohes Risiko bzgl. Kindesvernachlässigung/-misshandlung, wenn:

  • Hauptbezugsperson nicht am Kind interessiert
  • Hauptbezugsperson passiv, antriebsarm, psychisch auffällig
  • Hauptbezugsperson zeigt unangemessene Reaktion auf deutliche Signale des Kindes
    (z.B. keine Reaktion, schreit, ist aggressiv, sehr gestresst, …)

Die Belastung der Familien und das Risiko für das Kind
steigt insbesondere, wenn mehrere Risiken kombiniert sind!

Warum wird das Projekt evaluiert?
Um die Wirksamkeit des Projekts im Hinblick auf die angestrebten Ziele zu untersuchen, strebt die Evaluation die Analyse der folgenden Aspekte durch verschiedene methodische Zugänge an:

  • die Wirksamkeit der Interventionen durch die Familienhebammen (Outcome-Orientierung),
  • die Akzeptanz und Zufriedenheit der Klientinnen sowie die Beurteilung der erweiterten
    Tätigkeit durch die Familienhebammen (Klientinnen- und Mitarbeiterinnenorientierung) als auch
  • die Erhebung von Verlaufs- und Ausführungsdaten (Prozessorientierung).

Die Daten werden – wie die obige Abbildung zeigt – im vorliegenden qualitätsorientierten Evaluationskonzept auf unterschiedliche Weise erhoben (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 1999). Diese Vorgehensweise wird einem gesundheitsfördernden bzw. präventiven Modellprojekt gerecht, in dem sich aus ethischen Gründen eine Randomisierung mit experimentellem Design verbietet. Um die zu erhebenden Daten zu objektivieren und methodische Verzerrungen möglichst zu minimieren, werden standardisierte und validierte Messinstrumente eingesetzt.

Autorin: Gertrud M. Ayerle MSN, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 17.3.2009